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Die Katholischen Krankenhäuser - Unverzichtbar menschlich

Ausgabe 1 / 15. Dezember 2023

Zwischen Starrsinn und Praxisferne

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Eine verfahrene Situation sieht Verbands-Geschäftsführerin Bernadette Rümmelin. In ihrem Kommentar zur Krankenhausreform warnt sie zudem vor mehr Bürokratie für die Kliniken.

Von Bernadette Rümmelin, Geschäftsführerin des Katholischen Krankenhausverbands Deutschland e. V.

Die Situation ist verfahren. Die Krankenhäuser sind mit steigenden Preisen sowie gleichbleibenden oder sinkenden Erlösen konfrontiert und kaum in der Lage, eine stabile Wirtschaftsplanungen für 2024 vorzulegen. Gleichzeitig schieben sich Bund und Länder gegenseitig die Verantwortung für die Sicherstellung der Krankenhausversorgung hin und her, statt sich dieser Verantwortung gemeinsam zu stellen.

Investitionsmittel decken keine Gehälter

Mit Verweis auf eine notwendige aber frühestens mittelfristig wirksame Reform der Krankenhausstrukturen und -vergütung werden den Krankenhäusern aktuell Mittel verweigert, die zur Sicherstellung der Daseinsvorsorge dringend erforderlich sind. Auch wenn es zutreffend ist, dass die Länder ihrem Teil der Finanzierungspflichten bei den Investitionskosten bislang unzureichend nachgekommen sind, würden auch zusätzliche Investitionsmittel der Länder jetzt nicht dabei helfen, die Gehälter des Krankenhauspersonals zu bezahlen.

Jetzt ist eine schnelle Anpassung im Rahmen der Vergütungssystematik dringend notwendig, damit die Kliniken die immensen Kostensteigerungen aufgrund von Tarifbeschlüssen und Teuerungsraten adäquat refinanziert bekommen.

Kalkül ist nicht aufgegangen

Zudem ist das starrsinnige Kalkül von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach nicht aufgegangen. Er wollte über ein im Bundesrat nicht zustimmungspflichtiges Transparenzgesetz vorzeitig Fakten für die geplante Krankenhausreform schaffen. Die Bundesländer haben nun jedoch von ihrem verfassungsmäßigen Recht Gebrauch gemacht, den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat anzurufen. Dieser Umstand wird wohl derzeit zum Anlass dafür genommen, den Abstimmungsprozess zum Arbeitsentwurf für die Krankenhausreform nicht weiter wie verabredet voranzutreiben.

„Wir befürchten weitere bürokratische Belastungen für die Kliniken“

Entwürfe konzentrieren sich auf starre Regeln

Aus unserer Sicht, sind die bisher bekannt gewordenen Entwürfe zur Krankenhausreform praxisfern und nicht ausreichend bedarfsorientiert. Weder sind Ansätze erkennbar, eine Vereinheitlichung der bedarfsabhängigen Zuweisung von Leistungsgruppen zu erreichen, noch spielt beim Finanzierungskonzept der für eine Vorhaltung tatsächlich notwendige Bedarf der Krankenhäuser eine Rolle. Vielmehr konzentrieren sich die Entwürfe darauf, starre bundeseinheitliche Voraussetzungen für die Etablierung von Leistungsgruppen zu definieren und die vorhandenen Mittel dann nach einem ebenso starren bundeseinheitlichen System umzuverteilen.

Sinnvolle finanzielle Anreizmechanismen zum Ausbau der dringend notwendigen Ambulantisierung bisher noch stationär zu erbringender Krankenhausleistungen lassen die Entwürfe nach wie vor vermissen. Dabei läge gerade darin eine Chance zum gezielten Umbau der Kliniklandschaft.

Auswirkungen des Finanzierungskonzept nicht zu ermessen

Notwendig und im Sinne der Daseinsvorsorge erforderlich wäre eine Vorhaltekostenfinanzierung, die sicherstellt, dass die bedarfsnotwendigen Vorhaltungen eines Krankenhauses auch abgesichert sind. Niemand ist derzeit in der Lage, die konkreten Auswirkungen dieses neuen Umverteilungsinstruments zu ermessen. Wir befürchten weiter steigende bürokratische Belastungen für die Kliniken, die in keinem Verhältnis zum erzielten Erfolg stehen werden. Und währenddessen greift der kalte Strukturwandel durch Klinikinsolvenzen weiter um sich.

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