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Die Katholischen Krankenhäuser - Unverzichtbar menschlich

Ausgabe 3 / 20. Juni 2024

VAPiK-Studie stößt Diskussion um Vorbehaltsaufgaben neu an

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Die Ergebnisse einer Studie zu „Vorbehaltsaufgaben der Pflege im Krankenhaus“ (VAPiK) stellten der Katholische Krankenhausverband Deutschland und das Deutsche Institut für angewandte Pflegeforschung (DIP) im März in Berlin vor.

Das DIP hatte in einer vom Katholischen Krankenhausverband geförderten, über ein Jahr andauernden Studie untersucht, wie das pflegerische Vorbehaltsrecht umgesetzt werden kann, das seit dem Inkrafttreten des Pflegeberufegesetzes im Jahr 2020 gilt. Am 26. März wurde die Studie bei einem Pressegespräch vorgestellt und am 19. April im Rahmen eines Fachgesprächs in Berlin diskutiert.

„Pflege hat viel Tradition – Pflege hat mehr Potenzial“

Eine Steigerung der Pflegequalität sowie die Aufwertung der professionellen Pflege sind die Ziele, die der Krankenhausverband mit der Studie verfolgt. Bernadette Rümmelin, Geschäftsführerin des Katholischen Krankenhausverbands Deutschland, sagte: „Mit der VAPiK-Studie wollen wir den Prozess der pflegerischen Professionalisierung vorantreiben, um so einerseits die Attraktivität des Pflegeberufs und andererseits die Qualität der Pflege zu steigern. Pflege hat viel Tradition – Pflege hat mehr Potenzial.“

Studienleiter Prof. Dr. Frank Weidner fokussierte bei seinen Ausführungen auf die Wirkungsfelder der Vorbehaltsaufgaben mit 1. der intraprofessionellen Zusammenarbeit, 2. der interprofessionellen Zusammenarbeit und 3. der Institutions- oder sektorenübergreifenden Zusammenarbeit. „Im Moment spielt die Musik im ersten Bereich, weil sich in den Einrichtungen Kulturen etabliert haben, in denen auch ein Pflegehelfer mal ein ganzes Wochenende schmeißen kann. Diese Person macht auch die Pflegeplanung, obwohl sie es gar nicht darf. Dieser Umstand ist ein großes Problem in den Teams, das Krankenhäuser lange diskutieren, das sie aber auch lösen müssen.“

Die rechtlichen Grundlagen bilden die Vorbehaltsaufgaben nicht ab

Das Paradebeispiel für das Scheitern des Vorbehaltsrechts auf allen Ebenen sei das Entlassungsmanagement. In den Unterlagen habe es stets geheißen „Der Arzt stellt den Pflegebedarf fest.“ Die rechtlichen Grundlagen bildeten die Vorbehaltsaufgaben noch nicht ab. Alle Beteiligten müssten die neuen Spielregeln kennen und es genüge nicht mehr die unhinterfragbare Anordnung eines Arztes: „Eine Anordnung ist das Eine, das Argument ist das Andere. Diesen Dissenz auszuhandeln, um nicht mehr und nicht weniger geht es. Denn es geht um geltendes Recht.“

Die komplette VAPiK-Studie mit allen Detailergebnissen steht zum Download bereit unter www.vapik.de.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Thomas Weiß sah ein Kernproblem aktuell weniger in fehlenden rechtlichen Regelungen. Es bedürfe stärkerer pflegefachlicher Begründungen für Vorbehaltsaufgaben. Aber: „Ich vermute, dass bei Verhandlungen etwa mit der GKV keine Pflegefachkräfte mit am Tisch sitzen.“ Arbeitsorganisatorisch führten Vorbehaltsaufgaben nicht zu einer weiteren Segmentierung im Gesundheitswesen, sondern zu besserer inter- und intraprofessioneller Aushandlung und Zusammenarbeit.

Verantwortung und konkrete Tätigkeiten unterscheiden

Mit einem Vergleich zu ärztlichen Vorbehaltsaufgaben räumte er mit dem Vorurteil auf, dass sämtliche zugehörigen Tätigkeiten von dieser Berufsgruppe zu erfüllen seien. Zu unterscheiden seien Aufgaben, für die Pflegefachpersonen die Verantwortung übernehmen, und konkrete Tätigkeiten, die z.B. auch von Assistenzkräften ausgeübt werden können. Auch in der Planung des Pflegeprozesses – also einer Vorbehaltsaufgabe – könnten Assistenzkräfte zuarbeiten. „Allein die Zusammenschau und der Prozess oder die Evaluation insgesamt sind den Pflegefachkräften vorbehalten.“

„Wir müssen die Kammern unterstützen, die da sind“

Die Präsidentin des Deutschen Pflegerats, Christine Vogler, hob die politischen Rahmenbedingungen hervor: „Wir brauchen Mitsprachestrukturen für die Pflege in der gesellschaftlichen Debatte und im Gesundheitssystem. Die Mitsprachestrukturen haben wir auch in den Einrichtungen. Doch wir verlieren sie immer mehr.“ Universitätskliniken schafften die Pflegenden in den Vorständen sukzessive ab. „Wenn wir dann über Vorbehalt sprechen, haben diese Zusammenhänge einen unmittelbaren Einfluss.“ Sie forderte stärkere Selbstverwaltungsstrukturen, denn Vorbehaltsaufgaben müssten durch die Profession ausgelegt werden: „Wir müssen die Kammern unterstützen, die da sind.“

Vogler warb für neue Bildungsarchitekturen, die jenen Fachkräften helfen, die mehr Verantwortung übernehmen wollten. Assistenzkräfte sollten nicht mit zusätzlichen Aufgaben überfordert werden. Eher gelte es für jene, die das Potenzial dazu mitbringen, Wege für höhere Qualifikationen zu finden. So könnten sie in anderen Positionen verantwortungsvollere Aufgabe übernehmen.

Fotos: Kath. Krankenhausverband/Jens Jeske

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