Ausgabe 9 / 6. August 2026
Nur mit eindeutigen Zuständigkeiten
Krankenhäuser bleiben ein unverzichtbarer Bestandteil der Notfallversorgung. Damit sie ihre Aufgabe in einem vernetzten Versorgungssystem erfüllen können, müssen Begriffe, Zuständigkeiten, Planung und Finanzierung konsequent aufeinander abgestimmt werden. Von Özlem Acikgöz
Ersteinschätzung benötigt klare Begriffe
Die Diskussion über die Reform der Notfallversorgung wird derzeit von einem Begriff geprägt, der zunehmend unterschiedliche Bedeutungen erhält: der Ersteinschätzung. Während sie ursprünglich als medizinisches Instrument zur Priorisierung von Patient:innen innerhalb der Notaufnahme entwickelt wurde, soll sie heute immer häufiger auch als Grundlage für Entscheidungen über den weiteren Versorgungsweg dienen. Dabei werden medizinische Ersteinschätzung, telefonische oder digitale Bedarfseinschätzung sowie Diagnosestellung nicht selten gleichgesetzt. Diese begriffliche Vermischung erschwert die Reformdiskussion und weckt Erwartungen, die einzelne Instrumente in der Praxis nicht erfüllen können.
Begriffliche Vermischung erschwert die Reformdiskussion
Bei der Bedarfseinschätzung können digitale Instrumente dabei helfen, Patient:innen in die geeigneten Versorgungsstrukturen zu lenken und unnötige Krankenhausbesuche zu vermeiden. Sie dürfen jedoch nicht den Eindruck vermitteln, eine medizinisch belastbare Diagnose oder Behandlungsentscheidung ersetzen zu können. Deshalb benötigen wir eine klare Trennung der Begriffe und einen realistischen Umgang mit den Möglichkeiten digitaler Steuerungsinstrumente.
Für die weitere Diskussion wäre es klug, die Zuweisung in einen Versorgungsbereich zum Beispiel wie im Referentenentwurf als digitale Bedarfseinschätzung zu benennen. Dem gegenüber stünde die im klinischen Kontext angesiedelte medizinische Ersteinschätzung der Patient:in etwa gemäß Manchester Triage.
Gesetzgebung muss ein konsistentes Regelungssystem über alle Reformbereiche hinweg ermöglichen
Erst auf dieser Grundlage lässt sich sinnvoll darüber diskutieren, welche Rolle Patientensteuerung, Integrierte Notfallzentren, Krankenhausplanung, ambulante Versorgung, Digitalisierung und Finanzierung künftig im Zusammenspiel übernehmen können. Nicht einzelne Instrumente entscheiden über den Erfolg der Reform, sondern die Frage, ob diese Bausteine zu einem schlüssigen Versorgungssystem zusammengeführt werden. Um Steuerungsbrüche zu vermeiden, ist es Aufgabe der Gesetzgebung ein konsistentes Regelungssystem über alle Reformbereiche hinweg zu ermöglichen.
Patientensteuerung braucht Vernetzung
Patientensteuerung setzt vor allem eines voraus: Vernetzung. Solange Akteure des Gesundheitswesens nebeneinander statt miteinander arbeiten, bleiben auch die besten Steuerungsinstrumente hinter ihren Möglichkeiten zurück. Ob Terminservicestelle 116117, Rettungsleitstelle 112, Kassenärztliche Vereinigungen oder Krankenhäuser – entscheidend ist, dass sie auf gemeinsame Informationen und abgestimmte Prozesse zugreifen können.
Vernetzung allein genügt jedoch nicht. Die vorgesehenen Zugangswege müssen auch für Patient:innen verständlich sein. Wenn die 116117 künftig teilweise zu unterschiedlichen Betriebszeiten sowohl der Terminvermittlung (nur werktags) als auch der medizinischen Bedarfseinschätzung dient und parallel zurecht die 112 bestehen bleibt, muss klar vermittelt werden, welcher Zugang in welcher Situation der richtige ist.
Es muss klar vermittelt werden, welcher Zugang in welcher Situation der richtige ist
Grundsätzlich sind Patient:innen bereit und in der Lage, vorgegebene Versorgungswege zu nutzen – vorausgesetzt, diese sind nachvollziehbar organisiert und verständlich kommuniziert. Deshalb muss die Bevölkerung frühzeitig mit den neuen Zugangswegen und ihren jeweiligen Funktionen vertraut gemacht werden.
Krankenhäuser bleiben dabei ein unverzichtbarer Bestandteil der Notfallversorgung. Sie sind aber für Patient:innen nicht mehr deshalb erste Anlaufstellen, weil andere Versorgungsangebote fehlen oder nicht erreichbar sind. Vielmehr können Krankenhäuser in einem vernetzten System auf jene Patient:innen konzentrieren, die tatsächlich Krankenhauskompetenz benötigen.
Krankenhäuser bleiben ein unverzichtbarer Bestandteil der Notfallversorgung
Basis dafür ist eine verbindliche digitale Infrastruktur. Wer nach einer telefonischen oder digitalen Bedarfseinschätzung in eine Notaufnahme oder eine andere Versorgungseinrichtung weitergeleitet wird, sollte dort nicht wieder bei null beginnen. Erforderlich sind nachvollziehbare digitale Übergaben – etwa in Form eines elektronischen Tickets oder einer vergleichbaren Dokumentation und idealerweise über die elektronische Patientenakte –, damit bereits erhobene Informationen allen beteiligten Leistungserbringern zur Verfügung stehen.
Erst so entsteht ein durchgängiger Versorgungsprozess. Medienbrüche und Doppelstrukturen werden vermieden, während Patient:innen sektorenübergreifend entlang ihres gesamten Versorgungspfads begleitet werden können.
Bundeseinheitliche Kriterien, regionale Verantwortung, Vorhaltefinanzierung
Die Planung Integrierter Notfallzentren (INZ) sollte bundesweit auf einheitlichen Kriterien beruhen. Sie schaffen Transparenz und stellen sicher, dass vergleichbare Versorgungsaufgaben nach denselben Maßstäben bewertet werden. Gleichzeitig sollte eine solche Planung regionale Besonderheiten nicht ausblenden. Versorgungsstrukturen unterscheiden sich zwischen Ballungsräumen und ländlichen Regionen ebenso wie zwischen einzelnen Krankenhausstandorten. Deshalb sollten bundesweite Kriterien den Rahmen vorgeben, zugleich aber begründete Abweichungen ermöglichen, wenn sie für eine bedarfsgerechte Versorgung erforderlich sind. Andernfalls besteht die Gefahr, dass Krankenhäuser der höchsten Notfallstufen trotz bestehender Versorgungsleistung keinen INZ-Standort erhalten, weil starre Bevölkerungskriterien den tatsächlichen Versorgungsbedarf nicht abbilden.
INZ-Planung sollte regionale Besonderheiten nicht ausblenden
Die Länder verfügen über die notwendige Kenntnis der regionalen Versorgungslandschaft und zugehörigen Bevölkerungsstrukturen und tragen bereits die Verantwortung für die Krankenhausplanung. Folglich sollte auch bei ihnen die Entscheidung über die Planung Integrierter Notfallzentren liegen. Kritisch ist vor diesem Hintergrund der derzeit vorgesehenen Entscheidungsmechanismus über die erweiterten Landesausschüsse. Dort treffen Krankenkassen, Kassenärztliche Vereinigungen und Krankenhäuser mit unterschiedlichen Aufgaben und Interessen aufeinander. Die Gefahr besteht, dass dadurch keine konsistenten und bedarfsgerechten Strukturentscheidungen entstehen. Zielführender ist eine Aufgabenteilung, bei der bundeseinheitliche Planungskriterien mit einer landesverantworteten Umsetzung verbunden werden.
Ebenso entscheidend ist die Finanzierung. Integrierte Notfallzentren müssen rund um die Uhr Personal, Räume und Technik vorhalten – unabhängig davon, wie viele Patientinnen und Patienten gerade behandelt werden. Diese Vorhaltekosten lassen sich über eine reine Einzelfallvergütung nicht abbilden. Deshalb braucht es neben einer leistungsbezogenen Vergütung eine verlässliche Finanzierung der Vorhaltung. Nur wenn Planung und Finanzierung zusammen gedacht werden, können Integrierte Notfallzentren ihre Steuerungsfunktion dauerhaft erfüllen.
Reformen gemeinsam gestalten
Krankenhausreform, Notfallreform, Primärversorgung und Digitalisierung dürfen nicht unabhängig voneinander weiterentwickelt werden. Jede dieser Reformen verändert dieselben Versorgungsstrukturen und betrifft dieselben Akteure. Werden sie nicht aufeinander abgestimmt, entstehen neue Schnittstellenprobleme und widersprüchliche Steuerungsmechanismen.
Erforderlich ist deshalb ein konsistenter gesetzlicher Rahmen. Krankenhausplanung, Notfallversorgung und Primärversorgung müssen aufeinander abgestimmt werden und klaren Verantwortlichkeiten folgen. Bundeseinheitliche Vorgaben und regionale Umsetzung dürfen dabei kein Gegensatz sein, sondern müssen ineinandergreifen. Nur so entstehen nachvollziehbare Strukturen, die den Ländern eine bedarfsgerechte Planung ermöglichen und den Leistungserbringern verlässliche Rahmenbedingungen bieten.
Özlem Acikgöz ist Ärztin und Ärztliche Qualitätsmanagerin (ÄQM). Sie leitet die Abteilung Arzneimittel und Notfallmedizin bei der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V. (DKG)