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Die Katholischen Krankenhäuser - Unverzichtbar menschlich

Ausgabe 7 / 5. Dezember 2025

Barmherzigkeit als Ordnungsprinzip

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Nicht Mildtätigkeit, sondern Maßstab: Ethiker Prof. Dr. Andreas Lob-Hüdepohl fordert, Barmherzigkeit im Gesundheitswesen als regulatives Prinzip zu verstehen – damit Versorgung vom Menschen her gedacht wird.

Sie sprechen mitunter von Barmherzigkeit als wichtigem Prinzip der Gesundheitsversorgung. Das klingt in unserer heutigen Zeit etwas altbacken und weltfremd. Was meinen Sie damit?

Tatsächlich habe ich auf einem großen Medizin-Kongress eher beiläufig davon gesprochen und bin zu meiner Überraschung auf große Resonanz gestoßen.

Mit Barmherzigkeit in der Gesundheitsversorgung meine ich keine Mildtätigkeit. Sondern ich spiele auf eine zutiefst biblische Intuition an, die oftmals verloren scheint.

Die hebräische Wortwurzel von Barmherzigkeit enthält auch die Bedeutung einer Gebärmutter als Ort der Wärme und Geborgenheit, in dem Leben wachsen, gedeihen, zu Kräften kommen kann.

Und genau das sollten Einrichtungen der Gesundheitsversorgung eben auch sein: Orte, an denen Patient:innen nicht nur organisch oder psychotherapeutisch behandelt werden, sondern im eigentlichen Wortsinn wieder genesen können.

Dazu bedarf es auch Zeiten und Räume, die nicht mit Diagnoseverfahren oder Therapieplänen vollständig verplant sind, sondern für freie Kommunikation und Begegnung offenstehen. Nur so werden wir unserem heutigen umfassenden Verständnis von Gesundheit als körperliches, seelisches, mentales und spirituelles Wohlbefinden von Menschen gerecht, wenn ich an die berühmte Formulierung der Weltgesundheitsorganisation oder der zeitgenössischen Gesundheitswissenschaft antönen darf.

Wer ist für solche Barmherzigkeit zuständig? Ist damit etwa das medizinisch-pflegerische Personal eines Krankenhauses nicht überfordert?

Natürlich ist solche Barmherzigkeit zunächst eine Grundhaltung von Menschen. Medizinisch-pflegerische Fachkräfte müssen in ihrer persönlichen Begegnung mit den Patient:innen solche Zeiten und Räume erfahrbar werden lassen. Aber das geht nur, wenn die Organisationen, in denen sie tätig sind, solche Zeiten und Räume für die Patient:innen zulassen.

Und sie müssen ihren Beschäftigten selbst organisatorisch, also im alltäglichen Arbeitsablauf, Gelegenheiten eröffnen und freihalten, in denen sie gegenüber ihren Patient:innen – wiederum im engen Sinne des Wortes – gedeihlich wirken können. Sonst sind ihre Mitarbeiter:innen heillos überfordert.

„Barmherzigkeit muss so etwas wie ein Ordnungsprinzip des Gesundheitswesens sein.“

Wir wissen aus der Forschung, dass viele Pflegefachkräfte sehr unter dem Auseinanderklaffen ihrer eigenen professionellen Ansprüche und ihren konkreten Arbeitsbedingungen leiden. Wir nennen das moral destress, der Ausdruck einer moralischen Überlastungskonstellation ist. Das führt häufig zu einem Ausstieg aus dem Beruf. Deshalb sind die Organisationen und ihre Leitungen selbst unmittelbar in der Pflicht.

Barmherzigkeit muss auch so etwas wie ein Ordnungsprinzip des Gesundheitswesens sein und nicht nur eine persönliche Grundhaltung von Beschäftigten. Alles andere wäre angesichts der teils dramatischen Lage im Alltag vieler stationärer wie ambulanter Gesundheitseinrichtungen zynisch und obszön.

Kann solche Barmherzigkeit in unserem stark regulierten Gesundheitssystem überhaupt handlungsleitend sein? Welche Finanzierungs- und Steuerungsmechanismen bräuchte es, damit sie es werden kann?

Sie muss handlungsleitend sein – natürlich neben anderen Prinzipien. Und das ist keine Frage von mehr oder weniger starken Regulierungen, sondern von solchen Regelwerken, die bestimmte Ziele der Gesundheitsversorgung begünstigen, andere hingegen verdrängen. Ich spitze jetzt mal zu: Das Prinzip der Ökonomie ist doch immer auch ein gutes Haushalten im Sinne von Effizienz und Effektivität. Effektivität heißt im Kern ein hohes Maß an guter Wirkung, die ich durch einen möglichst effizienten Einsatz knapper Ressourcen erziele.

„Gute Wirkung im Gesundheitswesen: nachhaltige Genesung nach einer akuten Erkrankung einschließlich der Prävention eines Rückfalls oder einer Folgeerkrankung.“

Gute Wirkung im Gesundheitswesen heißt auf den Punkt gebracht: nachhaltige Genesung nach einer akuten Erkrankung einschließlich der Prävention eines Rückfalls oder einer Folgeerkrankung. Bei chronischen Erkrankungen eine Reduzierung der Akutphasen und eine Milderung der Symptomatik, vielleicht sogar Verhinderung oder wenigstens Verlangsamung eines progredienten Verlaufs usw.
Insofern ist Barmherzigkeit, wie ich sie verstehe, unverzichtbarer Bestandteil dieser guten Wirkung. Sie ist eine Frage der Qualität der Gesundheitsversorgung und dürfte eigentlich gar nicht zur Disposition stehen – zumindest nicht dem Grunde nach.

Wir haben uns aber daran gewöhnt, dass wir das ökonomische Prinzip sehr einseitig zur Anwendung bringen: maximale Effizienz im Dienst maximaler Gewinnabschöpfung bei Sicherung ausreichender Gesundheitsversorgung. Und wenn schon keine Gewinnabschöpfung, dann wenigstens eine auskömmliche Amortisation der Investitionskosten in eine zunehmend kostspielige Apparatemedizin. Das kann man durchaus verstehen. Wer kann es sich als Einrichtungsträger leisten, auf Investitionskosten sitzen zu bleiben?

Aber das begünstigt eine Verlagerung auf apparatebasierte Behandlungen, die medizinisch manchmal gar nicht notwendig sind. In den Vordergrund drängt die Akutversorgung; Prävention, zu der auch die Vermeidung von Rückfällen oder Folgeerkrankungen gehört, hat demgegenüber einen schweren Stand – wie rehabilitative Maßnahmen, die ebenfalls auf langfristige Resilienz bauen und deshalb auf Zeit und Raum setzen müssen.

Worin liegt der Unterschied christlicher bzw. katholischer zu kommunalen oder privaten Trägern, die ebenfalls einen Versorgungsauftrag erfüllen, möglicherweise aber andere Werte leiten?

Ich rate zur Vorsicht: Das Moment der Barmherzigkeit, das ich meine, können auch kommunale und selbst private Träger realisieren. Ich sage nur umgekehrt: Es muss zum Markenkern christlicher Einrichtungen gehören, wenn sie sich dem ganzheitlichen Menschenbild und damit auch dem umfassenden Gesundheitsverständnis verpflichtet fühlen. Es gehört zu dem, was ich proprium inclusivum nenne: Dies und jenes muss zu einem Profil gehören, unabhängig davon, ob es andere auch machen oder machen könnten.

Katholisches Profil: Eine Kultur einer Barmherzigkeit, die mit Instrumenten moderner Medizin Räume und Zeiten ganzheitlicher Genesung eröffnet

Die Freigemeinnützigkeit kirchlicher Einrichtungen bietet freilich den Vorteil, nur kostendeckend arbeiten zu müssen und vielleicht defizitäre Bereiche durch besonders auskömmlich refinanzierte Arbeit quer zu finanzieren. Sie müssen aber nicht in erster Linie die Renditeerwartungen von Aktionär:innen oder anderen Anteilseigner:innen zu erfüllen.

Das katholische Profil eines Krankenhauses erweist sich am wenigstens im Taufstatus seiner Mitarbeitenden. Am meisten erweist es sich in der Kultur einer Barmherzigkeit, die ihren Patient:innen mit den fachlichen Instrumenten moderner Medizin Räume und Zeiten ganzheitlicher Genesung eröffnet.

Warum, meinen Sie, braucht unser Sozialstaat gerade jetzt Barmherzigkeit? Und welche Verantwortung haben Kirche und ihre Verbände?

Ich will das Bild der Barmherzigkeit nicht überstrapazieren. Aber es könnte als Chiffre für Prozesse dienen, in denen Menschen inmitten prekärer Lebenslagen – ob gesundheitlich, erwerbsbiographisch oder altersspezifisch bedingt – Räume und Zeiten für ein behutsames Reifen ihrer eigenen Lebenskräfte erfahren, also wieder Subjekte ihre Lebensgeschichte werden können.

„Kraft zum Menschsein“, definierte der evangelische Theologe Karl Barth Gesundheit. Da könnte das Leitbild Barmherzigkeit bei der Ausgestaltung vieler Bereiche unseres Wohlfahrtstaates einige Impulse setzen – und sei es als steter Stachel im Fleisch des Gewohnten und scheinbar Zwangsläufigen. Kirche und Verbände könnten diesen Stachel immer wieder setzen – am besten dadurch, dass sie ihn selbst für ihre eigenen Dienste und Einrichtungen zum Einsatz bringen.

Entschiedenes Stoppschild gegen unbarmherziges Raubrittertum der Pharmaindustrie

In der gesellschaftlichen Debatte um die Verteilung von Ressourcen müsste Kirche und ihre Verbände gegen die schleichende Verlagerung von Ressourcen in die Hochleistungsmedizin zu Lasten einer breiten und ganzheitlichen Grundversorgung offensiv Stellung beziehen.

Ein Beispiel: Die Techniker Krankenkasse rechnet in den nächsten beiden Jahrzehnten durch die Entwicklung und den Einsatz pharmakologischen Gentherapeutika mit einer Kostenexplosion von mehreren Dutzend Milliarden Euro jährlich. Selbst wenn diese präzisionsmedizinischen Therapeutik für viele Menschen von spürbarem Nutzen wären – wer wollte sie ihnen verwehren. Aber die Kostenexplosion wird nachweisbar durch bis zu 80 Prozent Gewinnmargen für die Pharmaindustrie verursacht. Wo bleibt das entschiedene Stoppschild gegen dieses tatsächlich unbarmherzige Raubrittertum?

Prof. Dr. Andreas Lob-Hüdepohl ist Professor für Theologische Ethik an der Katholischen Hochschule für Sozialwesen Berlin und Direktor des Berliner Instituts für Christliche Ethik und Politik (ICEP). Er gehörte von 2016 bis 2024 dem Deutschen Ethikrat an. Seine Arbeitsschwerpunkte: Ethik der Sozialen Arbeit, Sozialstaats- und Gesundheitsethik, politische Ethikberatung.

Illustration: Rainer Middelberg mit Adobe Firefly; Porträt: Katholische Hochschule für Sozialwesen Berlin

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